Uns ist es wichtig, dass auch die "Chemie" stimmt.
Bevor wir bei Ihnen arbeiten, gibt es zuerst einmal ein Kennenlern-Gespräch.
Wir sind anerkannt nach §45b SGB XI sowie nach der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO).
Deshalb ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.
Schon im Jahre 2014 wurde uns vom Kreis Mettmann das